Jungwissenschaftlern droht deutlich früherer Jobverlust
Stark-Watzinger schlägt nun unter anderem vor, dass Beschäftigte nach einer Promotion in der sogenannten Postdoc-Phase nur noch maximal für drei Jahre befristet beschäftigt werden dürfen, anstatt für maximal sechs Jahre. Ohne klare Vorgaben für eine Dauerstelle danach, droht nach Ansicht der Gewerkschaften dadurch jungen Wissenschaftlern schon drei Jahre früher der Jobverlust. Für die Zeit nach der Promotion fordern sie daher entweder gleich eine unbefristete Beschäftigung oder eine befristete Beschäftigung, die aber mit einer Zusage versehen ist, die Befristung aufzuheben, wenn bestimmte vorher festgelegte Bedingungen erfüllt werden.