War es schon bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt für die anwesenden Bürger äußerst schwierig, ohne Powerpoint-Präsentation an der Wand den Paragrafen-Inhalten zu folgen, gestaltete sich die anschließende Diskussion zur "Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken West" ohne jegliche Planübersicht zu einer mehrgenannten Flurnummer 782 in der Gemarkung Reckendorf schwer nachvollziehbar. Dabei handelte es sich um ein Gebiet, das zwischen Schreinerei und Ziegelei am nördlichen Ortsausgang als Gewerbegebiet ausgewiesen werden sollte, obwohl es bereits als Vorranggebiet für Bodenschätze "Ton" vorgesehen war. Der Beschluss hierzu stammte aus der Sitzung vom 14. Mai 2019. Die dort eingetragene Fläche für den Tonabbau sollte damals nicht näher als 130 Meter zur Bundesstraße B 279 angrenzend ausgewiesen werden.
Einführend beteuerte Bürgermeister Deinlein (SPD), dass er viele Anfragen wegen einer Gewerbeansiedlung in Reckendorf bekäme, jedoch keine ausgewiesenen Flächen anbieten könne. Trotz des eingetragenen Vorranggebietes hätte sich die Ziegele Götz grundsätzlich bereit erklärt, der Errichtung eines Gewerbegebietes zuzustimmen. Im Anhörungsverfahren habe sich aber jetzt herausgestellt, dass auf dem Nachbargrundstück des Betriebs bereits eine rechtsgültige Abbaugenehmigung vorliege. Von der Ziegelei sei daher der Vorschlag gekommen, dieses Grundstücks aus dem Plan herauszunehmen und das Gebiet im Westen zu vergrößern, woraufhin auch der Antrag im laufenden Verfahren entsprechend abgeändert wurde.
Nach einigen Diskussionen formulierte Bürgermeister Deinlein den Zusatz, dass dieses Gewerbegebiet nicht auf die Fl.-Nr. 782 erweitert werde, was einstimmig angenommen wurde. Allerdings, so erinnerte Ludwig Blum (CSU), sollen in der Zwischenzeit mit den Eigentümern Verkaufsgespräche geführt und Vorverträge geschlossen werden, was Bürgermeister Deinlein abschließend versicherte.