Reckendorf Des Menschen bester Freund kommt teurer

Adelheid Waschka
Wie bereits in Königsberg geschehen, muss auch in Reckendorf die Hundesteuer angehoben werden. Symbolfoto: picture alliance / Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa Quelle: Unbekannt

Auch in Reckendorf mussten die Räte jüngst ihre Hundesteuersatzung überarbeiten. Herrchen und Frauchen müssen somit künftig mehr zahlen.

 
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Reckendorf - Der Freistaat Bayern hat eine neue Mustersatzung zur Besteuerung von Hunden veröffentlicht. Hiedurch wunder unter anderem schon die Stadt Königsberg dazu veranlasst, die in ihrer Stadt geltende Hundesteuersatzung zu überarbeiten und neu zu fassen (die Neue Presse berichtete). Nun stand diese Änderung auch in Reckendorf auf der Tagesordnung, was zu einer regen Diskussion führte.

Im Ergebnis sieht die Hundesteuer in Reckendorf künftig wie folgt aus: Der Listenhund bleibt wie bisher, auf 600 Euro festgesetzt, wie Bürgermeister Manfred Deinlein erläuterte. Als neuer Ansatz wurden nach einer Mustersatzung für den ersten Hund 40 Euro, den zweiten 50 Euro und jeden weiteren 75 Euro vorgeschlagen.

Zweiter Bürgermeister Jürgen Baum (WBFW) war der Meinung, man sollte den ersten Hund bei 30 Euro belassen, und fragte nach, was denn die Stadt Baunach beschlossen hätte? Deinlein erklärte, die Stadt hätte es so entschieden, und erinnerte daran, dass einheitliche Tarife innerhalb der VG-Gemeinden für die Verwaltung eine Vereinfachung darstellen würden. Der frühere Geschäftsleitende Beamte Armin Bogendörfer habe zudem in seiner Abschiedsansprache darauf hingewiesen, dass es für die Kollegen schwierig sei, in vier Schubladen, je eine für jede einzelne Gemeinde, zu arbeiten. Dagegen bezweifelte Bernhard Müller (SPD) diese Last, "denn es ist doch heute nur ein kleiner Klick in der EDV". Er stimme gegen die Erhöhung, da erst in der letzten Legislaturperiode zum 1. Januar 2017 die Kosten erhöht worden seien.

Gerard Pförtsch (CSU) wollte hingegen wissen: "Wie viele Ersthunde es gebe, in welchem Gebührenrahmen bewegen wir uns?" Worauf Bürgermeister Deinlein die Summe auf 10 000 Euro bezifferte, und ungefähr 150 Ersthunde ansetzte. Hartwig Pieler (CSU) wollte vom Sitzungsvorsitzenden noch wissen, wer denn den Antrag auf Steuerermäßigung entscheiden würde? Dies wisse er auch nicht, vermutlich werde es der Verwaltung vorgelegt, erklärte Deinlein, bisher sei er in den sechs Jahren noch nie gefragt worden.

Kurz vor der Abstimmung stellte der Bürgermeister noch die Überlegung in den Raum, "ob Paragraf 6 Absatz (1) 1. [d.i. "Steuerermäßigung für Hunde, die in Einöden gehalten werden"] überhaupt gebraucht wird, oder streichen wir dies?". Er erhielt darauf jedoch kein Feedback. Mit neun zu drei Stimmen wurde die neue Hundesteuergebührensatzung angenommen; sie tritt ab 1. Januar 2021 in Kraft.

War es schon bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt für die anwesenden Bürger äußerst schwierig, ohne Powerpoint-Präsentation an der Wand den Paragrafen-Inhalten zu folgen, gestaltete sich die anschließende Diskussion zur "Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken West" ohne jegliche Planübersicht zu einer mehrgenannten Flurnummer 782 in der Gemarkung Reckendorf schwer nachvollziehbar. Dabei handelte es sich um ein Gebiet, das zwischen Schreinerei und Ziegelei am nördlichen Ortsausgang als Gewerbegebiet ausgewiesen werden sollte, obwohl es bereits als Vorranggebiet für Bodenschätze "Ton" vorgesehen war. Der Beschluss hierzu stammte aus der Sitzung vom 14. Mai 2019. Die dort eingetragene Fläche für den Tonabbau sollte damals nicht näher als 130 Meter zur Bundesstraße B 279 angrenzend ausgewiesen werden.

Einführend beteuerte Bürgermeister Deinlein (SPD), dass er viele Anfragen wegen einer Gewerbeansiedlung in Reckendorf bekäme, jedoch keine ausgewiesenen Flächen anbieten könne. Trotz des eingetragenen Vorranggebietes hätte sich die Ziegele Götz grundsätzlich bereit erklärt, der Errichtung eines Gewerbegebietes zuzustimmen. Im Anhörungsverfahren habe sich aber jetzt herausgestellt, dass auf dem Nachbargrundstück des Betriebs bereits eine rechtsgültige Abbaugenehmigung vorliege. Von der Ziegelei sei daher der Vorschlag gekommen, dieses Grundstücks aus dem Plan herauszunehmen und das Gebiet im Westen zu vergrößern, woraufhin auch der Antrag im laufenden Verfahren entsprechend abgeändert wurde.

Nach einigen Diskussionen formulierte Bürgermeister Deinlein den Zusatz, dass dieses Gewerbegebiet nicht auf die Fl.-Nr. 782 erweitert werde, was einstimmig angenommen wurde. Allerdings, so erinnerte Ludwig Blum (CSU), sollen in der Zwischenzeit mit den Eigentümern Verkaufsgespräche geführt und Vorverträge geschlossen werden, was Bürgermeister Deinlein abschließend versicherte.

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