HINTERGRÜNDE DER STATISTIK:
Immer wieder veränderte der Gesetzgeber die Zählweise. Dass Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten, geht zum Beispiel auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2004 zurück. Seit 2008 gelten Hartz-IV-Bezieher ab 59 Jahren nicht mehr als arbeitslos, wenn ihnen ein Jahr lang keine Beschäftigung angeboten wurde. Die BA kritisierte dies damals in einer Stellungnahme: Dass Arbeitsplätze fehlten, werde zum Kriterium dafür, Menschen aus der Arbeitslosenstatistik auszuschließen. Das setze die BA dem "Risiko eines Vorwurfs der Manipulation von Arbeitslosenzahlen" aus. Die Linken-Abgeordnete Zimmermann forderte nun ein Zahlenwerk, "die das wahre Ausmaß des Problems korrekt abbildet und keine künstliche Beschönigung der Zahlen zulässt".