Eine falsche Erfassung rührt laut den Rechnungsprüfern vor allem von fehlenden Beratungsgesprächen etwa nach dem Ende einer Eingliederungsmaßnahme her. Die Jobcenter hätten also Änderungen bei ihren Kunden nicht im Gespräch mitbekommen. "Die Betreuung durch die Jobcenter war häufig über mehrere Monate unterbrochen", so der Rechnungshof-Bericht. Dagegen versäumten es die Leistungsempfänger "nur in Einzelfällen", Änderungen wie einen nahenden Job mitzuteilen.
Der Status der Betroffenen wird mit Computerprogrammen erfasst. Die BA erläuterte: "Alle Daten von Kunden der Jobcenter, auch der Status, werden im Gespräch erfasst und händisch eingegeben." Die Rechnungsprüfer machten darauf aufmerksam, dass die Mitarbeiter der Jobcenter es hierbei mit rund 1040 Seiten voller Regeln zur Dokumentation zu tun hätten. Sie beachteten, beherrschten oder überblickten die vielen und häufig unverbindlichen Arbeitshilfen wohl nicht immer, so ihr Bericht. Die BA versprach auch eine noch intensivere Kundenbetreuung.
ARBEITSLOSIGKEIT UND UNTERBESCHÄFTIGUNG:
Dass überhaupt so genau etwa zwischen arbeitslos und arbeitssuchend unterschieden wird, hängt mit den Grundlagen der Statistik zusammen. Längst nicht alle Menschen ohne Arbeit sind offiziell arbeitslos. Die Linke-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann sagte deshalb der Deutschen Presse-Agentur: "Die Bundesregierung rechnet sich die Zahlen schön." Jeden Monat gibt die BA bei der Vorlage der Arbeitsmarktstatistik unterschiedliche Zahlen an.
So waren im März 2,301 Millionen Männer und Frauen ohne Job. Doch die Unterbeschäftigung liegt bei 3,254 Millionen - hier ist etwa auch mitgezählt, wer Aus- und Fortbildungen oder Förderkurse absolviert. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) gibt auch eine "stille Reserve im engeren Sinn" an - gemeint ist, wer nicht aktiv nach Arbeit sucht, einen Job aber bei noch besserer Arbeitsmarktlage mit für ihn passenden Bedingungen aufnehmen würde. Für 2019 rechnet das IAB hier mit 290 000 Menschen.
HINTERGRÜNDE DER STATISTIK:
Immer wieder veränderte der Gesetzgeber die Zählweise. Dass Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten, geht zum Beispiel auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2004 zurück. Seit 2008 gelten Hartz-IV-Bezieher ab 59 Jahren nicht mehr als arbeitslos, wenn ihnen ein Jahr lang keine Beschäftigung angeboten wurde. Die BA kritisierte dies damals in einer Stellungnahme: Dass Arbeitsplätze fehlten, werde zum Kriterium dafür, Menschen aus der Arbeitslosenstatistik auszuschließen. Das setze die BA dem "Risiko eines Vorwurfs der Manipulation von Arbeitslosenzahlen" aus. Die Linken-Abgeordnete Zimmermann forderte nun ein Zahlenwerk, "die das wahre Ausmaß des Problems korrekt abbildet und keine künstliche Beschönigung der Zahlen zulässt".