Es gibt verschiedene Alternativen, die umweltfreundlicher und sicherer sind, etwa mechanische Fallen. Einige natürliche Substanzen wie Pfefferminzöl oder Chilipulver können Ratten abschrecken.
Bei einem starken Befall ist es ratsam, einen professionellen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Dieser verfügt über das Fachwissen und die Ausrüstung, um Ratten effektiv und sicher zu bekämpfen.
Rattenbekämpfung ab 2026
- Mechanische Fallen
- Natürliche Abwehrmittel wie Pfefferminzöl oder Chilipulver (laut Öko-Test)
- Professionelle Schädlingsbekämpfung
- Präventive Maßnahmen - gute Hygiene und das Verschließen von potenziellen Zugängen
- Eventuell Verzicht auf Bio-Müllbeutel und Kompost in Mehrfamilienhäusern
Das Rattengift-Verbot für Privatpersonen ist somit tatsächlich beschlossen und tritt schrittweise ab 2026 in Kraft. Verbraucher sollten sich rechtzeitig über professionelle Schädlingsbekämpfer oder alternative Bekämpfungsmethoden informieren.
Verwendungsverbot für Rattengift ab 1.1.2026
- Ab 2026 darf im Privathaushalt im Prinzip kein Rattengift mehr ohne Profi verwendet werden.
- Das Verbot bezieht sich auf die Verwendung, nicht nur auf den Verkauf.
- Nicht verbrauchtes Rattengift wird entnommen und fachgerecht entsorgt.
Die Rechtsgrundlage für das Rattengift-Verbot basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-Verordnung).
Darin ist ein Verbot vorgesehen, das nun wohl Realität wird, falls die Zulassung bestimmter Mittel für den privaten Verbrauch nicht auf den letzten Drücker noch verlängert wird. Ansonsten laufen die Zulassungen zum 31. Dezember 2025 aus.
Dieser Artikel erschien erstmals am 3. November 2025 und wurde am 9. Januar 2026 aktualisiert. Inzwischen ist bekannt geworden, dass die EU nicht auf einem Rattengiftverbot ab 1. Januar 2026 besteht, sondern den Mitgliedsstaaten eine weitere Übergangsfrist einräumt. Deutschland macht davon Gebrauch und verlängert die Zulassungen einstweilen bis 30. Juni 2026.