Der Pfingstmontag ist einer von neun bundeseinheitlichen Feiertagen. Er ist durch die Feiertagsgesetze der Bundesländer geschützt. Das heißt, es gilt eine gesetzlich verordnete Feiertagsruhe, die nur bestimmte Arbeiten zulässt. Auch für die Gartenarbeit und das Rasenmähen gibt es Einschränkungen.