Die Regeln sind bundesweit ähnlich: Wenn es schneit oder Blitzeis regnet, dann müssen Hausbesitzer und Grundstückseigentümer Gehwege frei halten – vor Sonnenaufgang bis nach Sonnenuntergang. Was sich nach grauer Theorie anhört – was machen etwa Berufstätige? – kann in der Realität ziemlich teuer werden.