Die Regeln sind bundesweit ähnlich: Wenn es schneit oder Blitzeis regnet, dann müssen Hausbesitzer und Grundstückseigentümer Gehwege frei halten – vor Sonnenaufgang bis nach Sonnenuntergang. Was sich nach grauer Theorie anhört – was machen etwa Berufstätige? – kann in der Realität ziemlich teuer werden.
Räumpflicht Am Rennsteig lockerere Regeln als in Meiningen
Redaktion 13.01.2026 - 12:25 Uhr