Es war Horst Seehofer, der als Bundesinnenminister 2019 den brisanten Vorschlag machte. Nach dem Willen des CSU-Politikers sollten auch Kinder unter 14 Jahren vom Verfassungsschutz überwacht werden können. Die „Süddeutsche Zeitung“ zitierte damals Innen-Staatssekretär Hans-Georg Engelke: „Nach unserer Erfahrung sind immer mehr Kinder und Jugendliche beispielsweise im dschihadistischen Umfeld unterwegs.“ So habe ein Zwölfjähriger mit einer selbstgebauten, untauglichen Bombe einen Anschlag in Ludwigshafen geplant. Engelke verwies zudem auf deutsche Eltern, die sich der Terrormiliz IS angeschlossen hatten. Mit ihnen hätten sich mehr als 300 Kinder in den Kriegsgebieten in Syrien aufgehalten oder seien dort geboren worden. „Möglicherweise kommen diese Kinder zurück.“ Um sie vor Radikalisierung durch ihre Eltern zu schützen, müsse der Verfassungsschutz Informationen an die Jugendhilfe weitergeben dürfen. Zur von Seehofer gewollten Änderung des Verfassungsschutzgesetzes kam es aber nicht. Der Koalitionspartner SPD lehnte das ab. Deren Innenpolitiker Burkhard Lischka sagte damals: „Kinder radikalisieren sich nicht im luftleeren Raum, sondern im familiären Umfeld. Aus diesem müssen sie gelöst und entsprechend betreut werden.“ Dies sei nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, sondern der Jugendämter.