Der Ausschuss für Umwelt
Der Landkreis Sonneberg erfüllt in den Bereichen Umweltschutz und Abfallentsorgung wesentliche Pflichtaufgaben. Im übertragenen Wirkungskreis, wo das Landratsamt als untere staatliche Behörde agiert, ist es in punkto Umwelt für den Bodenschutz, Altlasten, den Immissionsschutz, das Chemikalien- und Abfallrecht, den Natur- und Artenschutz sowie für das Wasserrecht zuständig. Die Abfallentsorgung wiederum stellt eine kreisliche Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dar. Diesen Bereich gestaltet der Landkreis im Rahmen gesetzlicher Regelungen innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig und erfüllt hierbei eine zentrale Daseinsfürsorge für seine Bürger und Unternehmen. Die Landwirtschaft wiederum ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber in unserem ländlich geprägten Heimatlandkreis. Ihre Förderung ist dem Landkreis daher ein wichtiges Anliegen.