Qualitätsbewertung Kasse will Transparenz in der Pflege

Wie sieht die Betreuung alter Menschen aus? In Thüringen sind die Daten dazu nicht öffentlich. Foto: picture alliance/dpa/Marijan Murat

Prüfberichte der Aufsicht für Pflegeheime sind in Thüringen im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht öffentlich. Das soll sich ändern, fordert die Barmer-Krankenkasse.

 
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Mit der Transparenz in den Pflegeheimen ist es in Thüringen nach wie vor nicht weit her. Prüfberichte zu Pflegeheimen sollten deshalb auch im Freistaat für jeden einsehbar sein, forderte Birgit Dziuk, Geschäftsführerin der Barmer Thüringen, am Dienstag in Erfurt. So könne mehr Transparenz über die Qualität von Pflegeheimen geschaffen werden. Die Berichte sollen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen als Orientierungshilfe bei der Suche nach einem zukünftigen Zuhause dienen und gleichzeitig den Einrichtungen helfen, ihre Qualität zu verbessern, so Dziuk weiter. Angesichts einer rasant steigenden Zahl von Pflegebedürftigen, sei mehr Verbraucherinformation und Qualitätstransparenz in der Pflege nicht nur sinnvoll, sondern notwendig.

Die Landesregierung hatte in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Babett Pfefferlein (Grüne) verkündet, dass eine vollständige Offenlegung von Prüfberichten der Heimaufsicht aus Gründen des Datenschutzes nicht angestrebt wird. Die Regelung solle aber im Zuge einer Novellierung des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes (ThürWTG) überprüft werden.

In zehn von 16 Ländern erfahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nichts darüber, ob in einem Heim zum Beispiel Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind, hatte die Bertelsmann Stiftung in einer Studie Anfang des Jahres festgestellt. Auch welche Einrichtungen gut aufgestellt seien, sei für Interessierte oft nicht nachzuvollziehen. Diese Informationen würden jedoch allen Bundesländern vorliegen, weil sie Teil der Prüfergebnisse der für die Heimaufsicht zuständigen Behörden seien.

Lediglich Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen veröffentlichten die Ergebnisse so, dass sie allgemein verfügbar seien. In Baden-Württemberg und Hessen müssten die Prüfergebnisse zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht werden. Diese Daten seien aber aktuell nur in den Einrichtungen direkt einsehbar und damit für Verbraucher nur eingeschränkt zugänglich, stellt die Bertelsmann-Stiftung fest. In Thüringen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland sei eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse gesetzlich gar nicht vorgesehen.

Pflegeheime und die für sie zuständigen Behörden auch in Thüringen hätten eine Rechenschaftspflicht gegenüber den Pflegebedürftigen und Versicherten, sagte Dziuk. Die Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung sei eine Lebensentscheidung. „Um diese wohlüberlegt treffen zu können, sind die Menschen auf verlässliche und umfassende Informationen angewiesen“, so die Landesgeschäftsführerin.

In Thüringen waren 135 000 Menschen pflegebedürftig. Die Zahlen des Statistischen Landesamtes stammen aus dem Jahr 2019, neuere Angaben gibt es nicht. Prognosen im aktuellen Pflegereport der Barmer gehen bis 2030 von rund 190 000 Pflegebedürftigen im Freistaat aus.

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