Das Urteil ging den beteiligten Klubs am Sonntag, dem 27. November, zu. Neubrunn wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Euro verurteilt und muss die Kosten des Verfahrens tragen. Als Höchststrafe wären laut Henry Feigenspan bei Verstößen gegen die technischen Richtlinien des KFA bis zu 150 Euro möglich gewesen.
Beteiligt sich Schwallungen an den Kosten?
Der TSV 1908 Neubrunn habe die fällige Geldstrafe bereits bezahlt, so Uwe Sell. Da müsse man nun mit leben, meint Sell und hofft, dass sich die Schwallunger Störenfriede entgegenkommend zeigen und an den Kosten beteiligen. Eine Entschuldigung des FC Schwallungen habe es bereits gegeben, ergänzt Henry Feigenspan.
Der Sportrichter hielt den Neubrunnern bei der Urteilsfindung zugute, dass sie „im Prinzip alles richtiggemacht“ hätten. Nur ein paar Kleinigkeiten fehlten, etwa Taschenkontrollen am Einlass. So hätte man die mitgebrachte Pyrotechnik aufspüren können, meint Feigenspan. Uwe Sell vom TSV 1908 Neubrunn zweifelt, ob seine ehrenamtlichen Ordner dazu rein rechtlich überhaupt befugt gewesen wären. Und selbst wenn: „Wir haben ja absolut nicht damit gerechnet, dass solche Leute kommen“, sagt Uwe Sell.