Das Verwaltungsgericht Meiningen hatte in seinem Urteil 2020 zwar festgestellt, dass der Hochschullehrer seine Dienstpflichten "gravierend" verletzt hatte. Trotzdem rechtfertige die Anbahnung von Sex in der Uni zwischen Lehrenden und Studierenden noch nicht die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, hieß es. Begründet wurde das damit, dass die volljährigen Studentinnen keine Schutzbefohlenen mehr seien, sondern Erwachsene.