Dann sollten sie sich kennenlernen. Der Angeklagte war bei der Gartenarbeit in seiner Parzelle, trank dabei sein Feierabendbier und hörte Musik. Das gefiel dem Nachbarn nicht, der sich bei seiner Freundin aufhielt. Bei dieser Freundin handelt es sich um eine deutsche Russin, die ihre Parzelle gegenüber der des Angeklagten hat.