Die Sache war auch vom kundig und besonnen agierenden Verteidiger nicht mehr zu retten. Zunächst hatten, im Berufungsprozess am Landgericht Meiningen, den ein Rechtsanwalt aus dem Wartburgkreis angestrengt hatte, um seine erstinstanzliche Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Untreue anzufechten, die ehemaligen Mandanten ausgesagt, die sich betrogen fühlen. Am dritten Verhandlungstag ist die Finanzermittlerin der Kriminalpolizei Suhl als Zeugin geladen. Ihre Aussage, bereits am Amtsgericht Bad Salzungen wesentlich, in der sie ihre umfangreiche, langwierige Arbeit erklärt, lässt sich kurz zusammenfassen: Die finanzielle Lage des Rechtsanwalts muss desaströs gewesen sein. Auf seinen Konten – vielen Konten – muss er Geld hin- und her-, um- und zurückgebucht haben, um das jeweils dringendste Problem zu lösen. Und damit ein neues zu schaffen. Der Vorsitzende Richter spricht später von einer Art „Schneeballsystem“ und „Taktik“. Weil es sich aber vor allem um sogenanntes Fremdgeld, das er für Mandanten eingetrieben oder verwaltet hatte, handelte, das er hätte längst zurückzahlen – die Juristen sagen „auskehren“ – müssen, ließen sich die Lücken wohl irgendwann nicht mehr schließen. Die Konten seien „alle im Soll“ gewesen, sagt die Finanzermittlerin, „er war nicht mehr in der Lage, das auszugleichen“.