Tür für Weihnachtsgeschenk nicht geöffnet
Gül Pinar, die Verteidigerin eines mitangeklagten Hamburger Sicherheitsunternehmers, erklärte, die beiden Frauen hätten damals im Auftrag von Großvater Eugen Block ein Weihnachtsgeschenk für dessen Enkel abgeben sollen. Es sei nicht darum gegangen, das Haus auszukundschaften.
Das sieht der Anwalt von Nebenkläger Hensel anders. Angesichts eines bereits zuvor erfolgten Entführungsversuchs sei es normal gewesen, den etwa 25-minütigen Aufenthalt der Frauen vor der Tür und auf dem Privatgrundstück als Bedrohung wahrzunehmen, sagt Philip von der Meden.
Verteidiger wirft Hensel "Geisterfahrt" vor
Dellings Verteidiger stellte in einer Erklärung zur Zeugenaussage von Hensel im September fest, dass Christina Block das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder bis zum 5. Januar 2024 gehabt habe. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe dies am 27. Oktober 2021 entschieden. Dem Gericht zufolge habe das dem Wohl der Kinder entsprochen, während es bei dem Vater gefährdet sei. Darum könnten die Angeklagten keine Kindesentziehung begangen haben, erklärte Verteidiger David Rieks.
Hensel habe dagegen mit seiner Aussage eine Kindesentziehung gestanden. Er habe eingeräumt, dem glasklaren Gerichtsbeschluss zuwider gehandelt zu haben. Hensel habe im Jahr 2021 eine "Geisterfahrt" gegen alle familienrechtliche Entscheidungen in Deutschland begonnen.
Diese Beschlüsse seien im aktuellen Prozess nicht so relevant wie oft dargestellt, erwiderte der Anwalt von Bocks Ex-Mann. "Die Kinder haben Anspruch darauf, nicht entführt zu werden."