150 Gramm Haschisch, 100 Gramm Marihuana, 5 Gramm Kokain für den eigenen Bedarf – „das ist alles“. Es ist alles, was zugegeben wird. Sehr wenig – angesichts einer Anklage, in der von kiloweise Drogen aller Art die Rede ist, von Kurieren und Übergaben. Einer Anklage am Landgericht Meiningen, in der die Staatsanwaltschaft einem Mann Anfang 30 vor allem gewerblichen Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen hat; es geht dann im Prozess sogar um bewaffneten Handel. „Unzutreffend“ sagt der Verteidiger – der Angeklagte erkläre, die Informationen, in denen von großen Lieferungen die Rede sei, kämen von einem, den man als „große Laberbacke“ kenne; die als Waffen bezeichneten Geräte seien Schreckschusspistolen; bei den Treffen in seinem Garten sei gearbeitet worden, mitnichten habe man dort Drogen übergeben.