Es ist ein komplexer Einzelfall, in dem das Thüringer Oberverwaltungsgericht nun eine Entscheidung getroffen hat: Die Rückforderung des Freistaats von etwa 150.000 Euro von Thüringens ehemaligem Wirtschaftsminister Matthias Machnig ist rechtswidrig. Machnig habe sein Amtsgehalt als Minister zu Recht in voller Höhe erhalten, sagte der Vorsitzende Richter des zweiten Senats, Christopher Gravert, am Dienstag in Weimar. Die Rechtsgrundlage, auf die das Land seine Rückforderung gestützt habe, verstoße gegen das Kooperationsgebots der verschiedenen staatlichen Ebenen in Deutschland und könne nicht angewendet werden. Machnig darf das Geld behalten.
Prozess in Weimar Ex-Minister darf 150.000 Euro behalten
Sebastian Haak 30.09.2025 - 14:22 Uhr