So lange dauert es selten. Sechs Jahre liegen zwischen dem, was vorgefallen sein soll, und dem Prozess vor der Jugendschutzkammer am Landgericht Meiningen. Was, das wird betont, weder am Verfahren, noch an bürokratischen Hindernissen liegt. Sondern an der 29-jährigen Angeklagten, die das Land verlassen hatte – „weggelaufen“, sagt ihr Verteidiger. Was ihr, hätte sie sich das gespart, merkt die Vorsitzende Richterin an, auch das Jahr Haft in England, das dem Auslieferungsantrag folgte, erspart hätte.