Strafe bleibt hinter Forderung der Anklage zurück
Bei der Länge der Haftstrafe blieben die Richter deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft von vier Jahren zurück. Man habe sich bei der Bemessung auch an den 2018 in München verhängten Haftstrafen von zweieinhalb Jahren für André E. und drei Jahren für Holger G. orientiert, so Herberger.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, Susann E. hatte im Prozess geschwiegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Susann E. Revision einlegen. Vor dem Gericht hatten zuvor etwa zwei Dutzend Menschen gegen rechte Gewalt und Rechtsextremismus demonstriert.
Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot betonte nach der Urteilsverkündung die grundsätzliche Bedeutung des Schuldspruchs, "weil es deutlich macht, dass Ermittlungen nach so langer Zeit noch zu Erfolg führen können". Das verdeutliche den Anspruch der Bundesanwaltschaft, "keinen Schlussstrich im Tatenkomplex Nationalsozialistischer Untergrund zu ziehen".