"Es ist so eine Art interne Entflechtung der Datenverarbeitung bei Facebook", beschrieb Kartellamtspräsident Andreas Mundt damals die Pläne der Wettbewerbshüter. Der Verbraucher könne in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschränkung sammele und verwerte. Und Facebook dürfe ihn nicht von seinen Diensten ausschließen, wenn er dies tue. Allerdings musste Facebook die Auflagen noch nicht umsetzen.
Der US-Konzern wies die Vorwürfe der Wettbewerbshüter zurück: Facebook sei zwar populär. Doch von einer Marktbeherrschung könne keine Rede sein. Denn das Unternehmen konkurriere mit vielen anderen Angeboten wie Youtube, Snapchat oder Twitter um die Aufmerksamkeit und die Zeit der Nutzer.
Vehement widerspricht Facebook auch der These, der Konzern habe seine Marktstellung missbraucht. Die Geschäftsbedingungen und die Methode der Datenverarbeitung entsprächen der gängigen Praxis auch bei Facebook-Wettbewerbern. Die Transparenz bei der Datenverarbeitung gegenüber den Facebook-Nutzern und auch die Möglichkeiten, bestimmte Datenverwertungen einzuschränken, hätten im Laufe der Zeit zugenommen, nicht abgenommen. Das Unternehmen legte deshalb beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen den Kartellamtserlass ein.
Bereits in den vergangenen beiden Jahren hatte der Streit zwischen dem Kartellamt und Facebook die Justiz intensiv beschäftigt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte bereits Mitte 2019 in einem Eilverfahren auf Antrag von Facebook Vollzug der Anordnungen ausgesetzt, da es große Zweifel an der Argumentation der Wettbewerbshüter hatte. Doch hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung Mitte vergangenen Jahres wieder auf.
Der Vorsitzende Richter des Kartellsenats beim BGH, Peter Meier-Beck, sagte damals, es bestünden weder ernsthafte Zweifel an der marktbeherrschenden Stellung von Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke, noch daran, "dass Facebook diese marktbeherrschende Stellung mit den vom Kartellamt untersagten Nutzungsbedingungen missbräuchlich ausnutzt". Doch machte der Düsseldorfer Senat am Mittwoch deutlich, dass er sich weder an die faktischen, noch an die rechtlichen Vorgaben der BGH-Entscheidung gebunden fühlt.
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