Die Entscheidung des BGH über die Revision wird erst im kommenden Jahr erwartet. Falls das oberste Gericht die Revision zurückweise, erlange das Urteil Rechtskraft, erläuterte die Gerichtssprecherin. Dann müsste die Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde tätig werden. Dabei wäre die Haftfähigkeit des mehr als 100 Jahre alten Mannes eine entscheidende Frage. Falls der BGH das Urteil aufhebt, muss der Fall vor einem Landgericht neu verhandelt werden.