Im Fokus der Verhandlung stand auch das Wort "Verwendung" und die Frage, ob der Bau eines Hauses auf einem Grundstück als solche zählt. Sollte der Senat seine jahrelange Rechtssprechung ändern und die Frage bejahen, müsste der Kläger dem Ehepaar für das Haus womöglich Verwendungsersatz zahlen. Hausbesitzerin W. hofft, dass man in diesem Fall doch noch zu einer Einigung kommen könnte, durch die sie Haus und Grundstück behalten könnten.
Muss das Land den Schaden ersetzen?
Sollten das Verfahren im März rechtskräftig zum Abschluss kommen, hätte die Familie voraussichtlich Anspruch darauf, dass das Land Brandenburg ihnen den entstandenen Schaden ersetzt. Denn nach der sogenannten Amtshaftung muss in bestimmten Fällen, in denen ein Beamter eine ihm obliegende Amtspflicht verletzt, das Land als Dienstherr für den entstehenden Schaden aufkommen.
"Das Land Brandenburg steht in der Verantwortung, die durch den Fehler bei der Zwangsversteigerung verursachten materiellen Schäden zu ersetzen", erklärt ein Sprecher des brandenburgischen Justizministeriums auf dpa-Nachfrage. In welcher Höhe ein Amtshaftungsanspruch bestehen wird, hänge von dem Ausgang des BGH-Verfahrens ab. Das Ministerium stehe mit Familie W. im kontinuierlichen Austausch und strebe eine außergerichtliche Einigung an.