Wer im Kreis Sonneberg Projekte für 2025 innerhalb des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und des Landesprogramms „Denk bunt!“ einreichen will, muss das bis zum 4. April getan haben. Hier die Details.
Dieses Foto entstand während des Programms „Kopfball lernen im Stadion“, welches das Fanprojekt des 1. FC Nürnberg in dessen Räumen anbietet. Foto: Christopher Zeh
In diesem Jahr beginnt eine neue Förderperiode des Programms „Demokratie leben!“, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, sowie des Landesprogramms „Denk bunt“, gefördert vom Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Arbeit. Im Landkreis Sonneberg sollen beide Programme auch im neuen Förderjahr 2025, innerhalb des regionalen Bündnisses „Partnerschaft für Demokratie“, weiterentwickelt werden.
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Daher sind auch diesmal wieder gemeinnützige Vereine und Initiativen dazu eingeladen, Projektkonzepte einzureichen. Ob Musik-, Sport-, Trachten-, Orts- oder Feuerwehrvereine – alle können dazu beitragen, eine lebendige demokratische Kultur im Landkreis zu entwickeln und zu fördern. Dazu fordert die Lokale Koordinierungs- und Fachstelle wbm-werkstatt bildung & medien gmbh auf.
Allein im vergangenen Jahr erhielten 15 Projekte die Bewilligung, ihr Vorhaben in die Tat umzusetzen. Darunter befand sich beispielsweise das Projekt „Gewaltfrei miteinander leben“ mit dem Förderverein der TGS Schalkau „Johann Wolfgang von Goethe“ als Träger. An den konzipierten Projekttagen wurden mit Schülern praktische Übungen und Rollenspiele absolviert, um Fragen, wie „Was ist Gewalt?“, „Wie können Konflikte gewaltfrei und respektvoll gelöst werden?“ und „Welche gewaltfreien Problemlösungsschritte und Kommunikationsmöglichkeiten gibt es?“ zu thematisierten.
Jeder Einzelne ist gefragt
Generell gilt für alle Projekte: Demokratie zu leben bedeutet, Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen. Lebendig wird Demokratie, wenn sich jeder Einzelne durch konkretes Handeln aktiv beteiligt.
Ein potenzielles Projekt sollte sich daher einem der folgenden Schwerpunkte zuordnen lassen:
+ Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Demokratiebildung, Aufklärung zu und Anleitung gegen extremistische Haltungen und Aktivitäten)
+ Eröffnung interkultureller Perspektiven in einer vielfältigen Gesellschaft
+ historische Aufarbeitung zu Diktaturerfahrungen im lokalen Kontext
+ Einbeziehung und Stärkung von Vereinen und Verbänden zur Förderung eines weltoffenen, toleranten und wertschätzenden Miteinanders und Aktivitäten und Projekte im ländlichen Raum zur Demokratieförderung und Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements.
Wünschenswert wäre außerdem, wenn die Vorhaben mit anderen Projekten vernetzt oder als Kooperationen ausgeführt werden. Besonders großer Wert wird bei der Auswahl der Projekte auf das Potenzial zur Entwicklung nachhaltiger lokaler Strukturen und die Einbindung und Sensibilisierung breiter Bevölkerungskreise gelegt.
Foto: Christopher Zeh
Bewerben können sich alle nicht staatlichen Organisationen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen und über die Ressourcen verfügen, ein solches Projekt fachgerecht umzusetzen. Keine Anträge können Schulen, Kommunen (sondern nur als Kooperationspartner von Jugendverbänden oder gemeinnützigen Vereinen), Einzelpersonen oder Initiativen ohne Rechtsform stellen. Die Bewerbung erfolgt durch ein Antragsformular und einen Finanzplan, die man vom federführenden Amt sowie der Koordinierungs- und Fachstelle auf Anfrage erhalten kann.
Die Antragsfrist für die Ausschreibungsrunde zum Jahr 2025 ist der 4. April. Bis dahin müssen die Konzeptanträge im Landratsamt Sonneberg elektronisch sowie in Schriftform eingegangen sein. Eine Kontaktaufnahme mit der Koordinierungs- und Fachstelle zwecks Beratung sollte vorher erfolgen.
Alle eingereichten Konzepte werden im Bündnis der Partnerschaft für Demokratie vorgestellt und diskutiert, dann wird über deren Förderung entschieden. Dieses Bündnis besteht aus aktuell 25 stimmberechtigten Mitgliedern von verschiedenen Bereichen des Vereinswesens, der Jugend und Zivilgesellschaft. Der nächste Termin dafür ist der 24. April.
Die Mitarbeiter stehen bei der Erarbeitung der Anträge gern unterstützend zur Seite. Sie beraten unverbindlich und niedrigschwellig bei allen inhaltlichen und fachlichen Fragen rund um alle Projektideen sowie bei Rückfragen zum Bundes- und Landesprogramm. Außerdem begleiten und unterstützen sie die Träger bewilligter Projekte auch bei der Realisierung und Abrechnung.
Und wenn es schnell gehen muss
Außerdem besteht auch im Jahr 2025 wieder wieder die Möglichkeit, über „Mikroprojekte“ eine Förderung bis zu 1000 Euro zu beantragen. Ein solches Mikroprojekt kann zum Beispiel eine Reaktion auf kurzfristig eingetretene Situationen sein, generell können damit Projekte gefördert werden, die einer schnellen Umsetzung bedürfen. Außerdem können damit unbürokratisch und schnell Ideen von Gruppen unterstützt werden. Gefördert werden mit diesen Mitteln Vorhaben, wie etwa Diskussionsveranstaltungen, Lesungen, Trainings, Seminare, Film- und Theateraufführungen, Ausstellungen, Malaktionen, Fahrten uns Ähnliches, die einen inhaltlichen Programmbezug besitzen.