Berlin - Bluttest für Schwangere auf ein Down-Syndrom beim Kind werden künftig von den Krankenkassen bezahlt. Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (G-BA) fasste dazu am Donnerstag in Berlin den letzten noch notwendigen Beschluss. Er billigte die sogenannte Versicherteninformation. Diese Broschüre wird fester Bestandteil der ärztlichen Beratung zu den Tests. Ihre Fertigstellung war Bedingung, dass der bereits im September 2019 gefasste G-BA-Beschluss umgesetzt werden kann, die Gentests in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen. Nach Angaben des Bundesausschusses werden die Tests voraussichtlich von Frühjahr 2022 an von den Kassen übernommen.