Polizei ermittelt Tankbetrug um zehn Euro

Auch einen kleinen „Schluck“ tanken, ohne zu bezahlen ist strafbar. Das erlebte ein 40-jähriger Mann am Mittwochabend in Hildburghausen.

Beim Tanken. Foto: imago images/ANP/ via www.imago-images.de

Hildburghausen - Er betankte seinen Renault an einer Tankstelle in der Römhilder Straße und fuhr, ohne die Rechnung im Wert von knapp zehn Euro zu begleichen, davon, wie es im Polizeibericht vom Donnerstag heißt. Ein Mitarbeiter notierte jedoch das Kennzeichen, über das die Polizisten der Hildburghäuser Polizeiinspektion den Benzindieb ermitteln. Eine Anzeige wegen Tankbetrugs war die Folge.

Nach der Werbung weiterlesen

Was ist aber zu tun, wenn man getankt hat, aber kein Bargeld dabei habt oder die Karte beim Bezahlen nicht funktioniert oder nicht erkannt wird? Die meisten Tankstellenbetreiber sind gehalten, in so einer Situation eine kundenfreundliche Lösung zu finden, heißt es beim Automobilklub ADAC.

Eine Möglichkeit: Wer sich ausweisen kann, könnte der Tankstelle für den fälligen Betrag eine Einzugsermächtigung per Lastschrift erteilen. Dieser wird dann vom Konto abgebucht. Möglich wäre auch eine Rechnung, die der Tankstellenbetreiber nach Überprüfung der Personalien ausstellen kann und die kurzfristig mit einer Überweisung zu begleichen ist. Einige Betreiber von Tankstellen lassen sich auch darauf ein, etwa Handy oder Personalausweis als Pfand zu akzeptieren, bis man den Tankbetrag begleichen kann.

Lässt sich keine einvernehmliche Lösung finden, muss man sein Auto stehen lassen oder jemanden herbeiholen, der bezahlt. Wer wegfährt ohne zu bezahlen, begeht Tankbetrug.