Polizei ermittelt Kater durch Armbrust schwer verletzt

Katzenfreunde sind schockiert: In Schenklengsfeld nahe Unterbreizbach wurde ein Kater durch einen Pfeilschuss mit einer Armbrust schwer verletzt.

Ein Kater ist durch einen Armbrust-Schuss schwer verletzt worden. Foto: privat

Unbekannte haben in Schenklengsfeld (Kreis Hersfeld-Rotenburg) mit einer Armbrust auf einen Kater geschossen. Das Tier überlebte den Angriff und wurde zunächst tierärztlich versorgt. Mittlerweile befindet es sich im Tierheim.Das Tierheim Bad Hersfeld hatte den Vorfall am Dienstag bei der Polizei angezeigt. Die Tierquälerei eriegnete sich nahe der Grenze zum Wartburgkreis, rund zehn Kilometer entfernt von Unterbreizbach, vorige Woche zwischen Freitag und Sonntag.

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Da der Kater nicht gechippt ist, wird nun auch nach seinem Halter gesucht. Die Polizei  ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und bittet Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, um Hinweise. Hinweise können bei der Polizeistation Bad Hersfeld unter Telefon 06621/932-0 oder beim Tierheim unter 06621/64640 gemeldet werden.

Um die Aufklärung des Falls zu unterstützen, hat auch die Tierschutzorganisation Peta eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur rechtskräftigen Verurteilung der Tat führen. Zeugen können sich bei Peta telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail melden – auch anonym.

„Wer auch immer die Katze angeschossen und dadurch verletzt hat, muss schnellstmöglich gefunden werden, bevor noch weitere Tiere oder Menschen gefährdet werden“, erklärte Monic Moll von Peta. Sie betonte, dass Übergriffe auf Katzen häufig vorkommen, etwa durch Luftdruckwaffen, Schrot oder Armbrustpfeile, und forderte harte Strafen für Tierquäler, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Die Polizei und das Tierheim bitten die Bevölkerung dringend um Mithilfe, um den Täter zu identifizieren und weitere Gewalt zu verhindern.

Tierquälerei ist eine Straftat

 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt Peta in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient. PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen.