„Der Stinkefinger ist ein sogenanntes Aggressionsdelikt im Straßenverkehr und verwirklicht den Straftatbestand der Beleidigung nach Paragraf 185 StGB. Die Folgen reichen von 600 bis 4000 Euro“, erklärt Polizeisprecherin Julia Kohl auf Anfrage von „Freies Wort“. Wie hoch jedoch die Strafe tatsächlich ausfällt, entscheide in jedem Fall das Gericht. Nach Abschluss der Ermittlungen gehe der Vorgang an die Staatsanwaltschaft, die dann über den weiteren Verfahrensweg entscheide, so Julia Kohl.