Arbeitgeber haben sich bei den Zahlungen an einen Beschäftigten vertan, und dieser erstreitet sich vor Gericht nach vielen Jahren sein ihm gesetzlich zustehendes Geld zurück. Ein ganz normaler Vorgang, wie er oft passiert. Dass es trotzdem schwer fällt, bei Matthias Machnig von einem legitimen Anspruch zu reden, liegt nicht am konkreten Fall und auch nicht an den handelnden Personen. Sondern am System der Versorgung von Beamten auf Zeit, das nach Machnig zwar für Minister reformiert wurde, nicht aber für   Staatssekretäre, Landräte oder Bürgermeister: Sie alle haben das unkalkulierbare Risiko, dass ihr Chef oder der Wähler sie nach einigen Jahren nicht mehr will, also rauswirft oder abwählt – und sie alle werden vom Staat überaus großzügig gegen einen damit verbundenen plötzlichen Job- und Gehaltsverlust abgesichert.