Eine private Krankenversicherung könne zur „existenzbedrohenden Kostenfalle“ werden, warnt Julia Bönisch, Vorstandsmitglied der Stiftung Warentest. „Wir empfehlen sie nur für Beamte uneingeschränkt, da der Staat einen Großteil der Kosten im Alter übernimmt. Angestellte und Selbstständige, die gut verdienen, sollten gut überlegen, ob sie sich die enormen Beiträge auch im Alter langfristig leisten können.“ Wer in die private Krankenversicherung wechsle, solle sich parallel dazu ein eigenes Finanzpolster aufbauen, um die Versicherung auch im Ruhestand bezahlen zu können, empfiehlt Testleiter Chudoba. Sinnvoll sei ein monatlicher Sparbetrag von 270 Euro. Wenn die Versicherung im Alter zu teuer wird, gibt es auch die Möglichkeit, einen günstigeren Tarif des selben Anbieters zu wählen oder in den Basistarif zu wechseln, der etwa so viel leistet wie die gesetzlichen Kassen und aktuell 942,46 Euro im Monat kostet.
Was ist beim Abschluss zu beachten?
Versicherte sollten sich überlegen, welche Leistungen sie unbedingt brauchen – „es muss nicht immer der Top-Tarif sein“, meint Experte Chudoba. Die Gesundheitsfragen sollte man unbedingt ehrlich beantworten – wer hier flunkert, riskiert unter Umständen den Versicherungsschutz. Die Warentester empfehlen, gleichzeitig Angebote von den drei günstigsten Anbietern einzuholen. Denn die Versicherer müssen Interessenten, die bereits abgewiesen wurden, nicht aufnehmen. Für Menschen mit Vorerkrankungen sei es dagegen besser, bei dem gewünschten Anbieter eine anonyme Voranfrage über einen Makler zu stellen.
Private Krankenversicherung
Anteil
Nach aktuellen Zahlen haben in Deutschland gut 8,7 Millionen Menschen eine private Krankenvollversicherung (PKV). Knapp 75 Millionen sind gesetzlich versichert, wobei mitversicherte Ehepartner und Kinder mitgezählt werden.
Wechsel
Angestellte können ab einem Jahresbruttoeinkommen von derzeit 73.800 Euro in die PKV wechseln. Zudem können sich Selbstständige und Beamte privat versichern. Letztere Gruppe muss in der Regel nur maximal die Hälfte der Krankheitskosten privat absichern. Für den Rest kommt kommt der Staat über die Beihilfe auf.
Rückkehr
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse ist nur bis zum Alter von 55 Jahren möglich – und nur, wenn das Einkommen unter die Versicherungsgrenze fällt. Selbstständige, die der PKV den Rücken kehren wollen, müssen sich anstellen lassen.