Personenverkehr Neue Taxitarifordnung ab 1. September

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Einheitliche Fahrpreise für Taxifahrten im Kreis gelten ab 1. September. Foto: dpa/Armin Weigel

Die neue Tarifordnung soll für Fahrgäste einheitliche Preise für Taxifahrten im Wartburgkreis garantieren. Sie tritt am 1. September in Kraft.

 
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Unterschiedliche Taxifahrpreise in der Stadt Eisenach und im Wartburgkreis gehören ab September der Vergangenheit an. Am 1. September tritt die neue Taxitarifordnung in Kraft, die alle Tarife genau regelt. Diese Verordnung gilt für alle Taxiunternehmen mit Sitz im Wartburgkreis. Es gibt einen sogenannten Pflichtfahrbereich, das ist in der Regel die Stadt oder Gemeinde mit Ortsteilen, in der das Taxiunternehmen den Sitz hat. In diesem Bereich gilt eine Beförderungspflicht. Die Fahrpreise setzen sich unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartezeitpreis sowie gegebenenfalls den Zuschlägen zusammen und umfasst den jeweiligen Mehrwertsteuersatz. Der Grundpreis pro Fahrt beträgt 4,80 Euro. Der Kilometerpreis beträgt werktags zwischen 6 und 22 Uhr für den den 1. und 2. Kilometer 3,50 Euro, ab dem 3. Kilometer 3,30 Euro und ab dem 4. Kilometer 2,60 Euro. An Sonn- und Feiertagen und nachts erhöhen sich die Preise um 20 Cent pro Kilometer. Sie betragen für den 1. und 2. Kilometer 3,70 Euro, für den 3. Kilometer 3,50 Euro und ab dem 4. Kilometer 2,70 Euro. Zusätzlich zu zahlen sind Entgelte für Wartezeiten. Im Preis inbegriffen ist eine Wartezeit von zehn Minuten, nachdem der Fahrgast informiert wurde, dass das Taxi da ist. Danach wird es teuer. Jede angefangene Stunde kostet 36 Euro, an Sonn- und Feiertagen sind es 40 Euro. Zuschläge von 7 Euro werden berechnet für die Beförderung mit einem Großraumtaxi, wenn es der Kunde bestellt hat. Dabei ist es egal, ob am Ende auch mehr als vier Personen mitfahren. Einen Zuschlag von 2 Euro kostet die Beförderung von Kleintieren.

Laut Tarifordnung sind diese Preise innerhalb des Pflichtfahrbereiches Festpreise. Für weite Fahrten über diesen Pflichtfahrbereich hinaus können zwischen Fahrgast und Taxifahrer Sondervereinbarungen getroffen werden. Bei sehr weiten Fahrten kann der Taxifahrer eine Vorauszahlung verlangen. In der Regel wird die Beförderung am Ende der Fahrt bezahlt. Laut Tarifordnung sind die Fahrer verpflichtet, den Fahrpreisanzeiger laufen zu lassen und dem Fahrgast auf Verlangen eine Quittung auszustellen. Wer Taxi fährt, sollte in der Regel genügend Bargeld einstecken haben, denn eine Verpflichtung, unbare Zahlungsmittel entgegenzunehmen, besteht laut Verordnung nicht.

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