Erfurt - Im Rechtsstreit um den Einsatz von umstrittener Software mit Gesichtserkennung bei Online-Prüfungen kann die Uni Erfurt einen Erfolg verbuchen. Das Landgericht Erfurt wies die Klage, die die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zusammen mit einer damaligen Studentin deshalb eingereicht hatte, zurück. Begründet wurde das noch nicht rechtskräftige Urteil bei der öffentlichen Verkündung nicht.