Sonneberg - Fürs Über- und Unterschreiten der Schwellwerte der Landesverordnung gelten – im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz des Bundes („Bundes-Notbremse“) – folgende Regeln:
Seit 2. Juni liegt die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises unterhalb von 100. Damit ist das stabile Unterschreiten des Schwellenwertes im Sinne der Gesetzeslage an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen jedoch noch nicht erfüllt.
Sonneberg - Fürs Über- und Unterschreiten der Schwellwerte der Landesverordnung gelten – im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz des Bundes („Bundes-Notbremse“) – folgende Regeln:
•Unterschreitet ein Landkreis an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 100 bzw. 50 oder 35, so treten an dem übernächsten Tag Lockerungen in Kraft.
•Überschreitet ein Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 35 bzw. 50, gelten dort ab dem übernächsten Tag wieder strengere Maßnahmen.
•Überschreitet ein Kreis den Wert von 100 bzw. 150 oder 165 gilt dort die Bundesnotbremse.
Zwar liegt der Kreis seit Mittwoch unterhalb von 100. „Damit ist das stabile Unterschreiten des Schwellenwertes im Sinne der Gesetzeslage an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen jedoch noch nicht erfüllt“, so das Landratsamt. In Folge greifen nach wie vor die Eindämmungsmaßnahmen. Wenn die RKI-Inzidenz des Kreises auch an den kommenden Tagen bis einschließlich Montag, 7. Juni, unter 100 bleibt, könnten Lockerungen unter Berücksichtigung des auszuklammernden Sonntags und des Übergangstags nach Erreichen der Fünf-Werktage-Bedingung frühestens am Mittwoch, 9. Juni, greifen. Zu den bekannten von einem Ausbruchsgeschehen betroffenen Einrichtungen ist am Donnerstag der Sonneberger Spatzennest-Kindergarten mit einer bestätigten Infektion hinzu gekommen. Beim 162. Todesopfer handelt es sich um einen 76-jährigen Sonneberger, der im Sonneberger Krankenhaus verstarb. Dort wurden am Donnerstag noch fünf Covid-19-Erkrankte stationär behandelt.