Erfurt (dpa/th) - Thüringen lockert die Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Laut der ab diesem Freitag geltenden neuen Verordnung müssen Pflegeheimbewohner jetzt keine Corona-Schutzmaske mehr tragen. Pflegeheimpersonal soll bei körperlichem Kontakt mit Pflegebedürftigen allerdings weiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese Regelung gelte auch für das Klinikpersonal, teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag mit.