Um das Ansteckungsrisiko im Bereich von Verkaufsstellen zu unterbinden, ist der Verzehr von Speisen und Getränken erst in einer Entfernung von mindestens 50 Metern jenseits der Verkaufsstelle zulässig. Gerade in diesen Bereichen kommt es verstärkt zu Gruppenbildungen bei einer gleichzeitig erhöhten Ansteckungsgefahr durch Tröpfchen und Aerosole aufgrund der beim Verzehr wegfallenden Schutzwirkung von Mund-Nasen-Bedeckungen. Dem soll durch die 50-Meter-Abstandsregel entgegengewirkt werden.
Besuchsverbot in Kliniken
Besuche in den beiden Krankenhäusern des Landkreises Sonneberg sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind unter Beachtung eines ausreichend hohen Infektionsschutzes lediglich für medizinische, therapeutische, rechtsberatende, seelsorgerisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche möglich, insbesondere für Besuche von Geburts-, Kinder- und Palliativstationen oder Hospizen. Mit dem Besuchsverbot soll der Eintrag des Virus in die Krankenhäuser im Kreisgebiet erschwert werden, um diese besonders wichtigen intensivmedizinischen Gesundheitseinrichtungen zu schützen und arbeitsfähig zu halten, teilt das Landratsamt mit.
Für alle Schulen und die Berufsschule im Landkreis Sonneberg wird ab dem 21. April 2021 das häusliche Lernen angeordnet. Horte und Internate werden geschlossen. Nur für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 einer Abschlussklasse angehören oder eine besondere Leistungsfeststellung ab-legen, gibt es noch Präsenzunterricht. Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen eins bis sechs, der Förderzentren sowie für schulpflichtige Kinder allein erziehender Elternteile findet eine eingeschränkte Notbetreuung statt, sofern entsprechende Voraussetzungen gegeben sind.
Präsenzunterricht wird ausgesetzt
Der Landkreis Sonneberg setzt den Präsenzunterricht aus, weil im Rahmen der gegenwärtigen Lage insbesondere die Altersgruppen der 6- bis 14-Jährigen und der 15- bis 17-Jährigen nachweislich überrepräsentiert sind. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung haben sich Schülerinnen und Schüler demnach häufiger angesteckt. Parallel zu dieser Entwicklung steigt auch die Infektionsquote der Elterngeneration spürbar, was die Strahlkraft der Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern unterstreicht. Aufgrund dieses Zusammenhangs ist die Aussetzung des Präsenzunterrichts eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung des ansteigenden Pandemiegeschehens. Nur so können die vielfach bestehenden Kontakte der Schüler nachhaltig eingeschränkt und weitere mögliche Infektionsketten unterbunden werden.
„Wir verzeichnen derzeit ein exponentielles Wachstum beim Infektionsgeschehen, das sich über unseren gesamten Landkreis verteilt. Gut 80 Prozent unserer Infektionen mit dem Coronavirus rühren von der noch ansteckenderen und gefährlicheren britischen Variante her. Wir müssen dringend durch lokale Maßnahmen gegensteuern, um die Gesundheit unserer Bevölkerung noch besser zu schützen und um einen Kollaps unseres Gesundheitswesens zu verhindern“, erläutert Vize-Landrat und Stabsleiter Jürgen Köpper. „Ich bitte Sie, alle Bestimmungen zur Eindämmung der Pandemie mehr denn je zu beherzigen. Die Lage ist ernst und fordert von uns weiterhin größtmögliche Vernunft.“