Was die Abschlussklassen neben den Corona-Tests vor allem interessieren dürfte, sind die Prüfungen. Das Bildungsministerium erarbeitet dafür eine spezielle Verordnung. Nächste Woche soll sie im zuständigen Landtagsausschuss beraten werden. Es dürfte auf ähnliche Regelungen wie im vorigen Schuljahr hinauslaufen – dem ersten unter Corona-Bedingungen. Ziel sei es, so ein Ministeriumssprecher, die Pandemie so gut wie möglich bei den Prüfungen zu berücksichtigen. Den Schulabgängern dürften daraus keine Nachteile entstehen, auch der Stellenwert der Prüfungen müsse erhalten bleiben.
Laut der GEW-Vorsitzenden Vitzthum wurde beim Runden Tisch „Bildung unter Pandemie-Bedingungen“ am Donnerstag eine Konzentration auf wenige Prüfungsfächer gefordert und ein möglichst großer Pool von Aufgaben, aus dem die Schüler auswählen könnten. Schließlich wird wegen der Corona-Belastungen der Lehrplan an den einzelnen Schulen ganz unterschiedlich abgearbeitet.
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Keine BLF?
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CDU und Linke fordern, dass die Schulen selbst entsprechend des vermittelten Stoffs die Prüfungsaufgaben festlegen. Linken-Bildungspolitiker Torsten Wolf sprach sich weiter dafür aus, das Sitzenbleiben erneut auszusetzen. Ebenfalls ausgesetzt werden solle die Besondere Leistungsfeststellung (BLF) für Gymnasiasten in Klasse 10. Das Bildungsministerium reagierte zurückhaltend. Die BLF sei gesetzlich verankert, hieß es. Wer das ändern wolle, brauche eine Mehrheit im Landtag. Die AfD sprach sich dafür aus, alle Abschlussprüfungen stattfinden zu lassen. Allerdings könnten die Termine nach hinten verschoben werden, um mehr Vorbereitungszeit zu gewinnen, so Bildungspolitiker Denny Jankowski.
---Zitat---
„Ich appelliere an die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern, diese Testmöglichkeit in Anspruch zu nehmen.“
(Helmut Holter, Bildungsminister)