Anfang April ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen – sehr zur Freude der meisten Bürgerinnen und Bürger. Denn: Damit fielen auch die letzten noch verbliebenen Maßnahmen wie zum Beispiel das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Pflegeheims oder eines Krankenhauses.