Berlin - Tauschen sich Studierende während einer Online-Prüfung intensiv in einer Chat-Gruppe aus, können sie wegen Täuschung exmatrikuliert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie es am Freitag mitteilte. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Austausch tatsächlich hilfreich war und richtige Antworten lieferte, so das Gericht.