Österreich Terrorprozess: Zwei Jahre Haft für 14-Jährige

red/

Die Angeklagte kommunizierte mit einem Mädchen in Deutschland über ein Attentat. Die 14-Jährige erklärt ihre Kontakte zu Islamisten als Versuch, Freunde zu finden. Das Gericht sieht das anders.

 
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Die angeklagte 14-Jährige sitzt vor Beginn des Prozesses wegen eines mutmaßlich geplanten Messerattentats am Straflandesgericht. Foto: dpa/Karin Zehetleitner

Eine 14-Jährige, die mutmaßlich einen islamistisch motivierten Terrorplan geschmiedet hatte, ist in Österreich zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die IS-Sympathisantin wurde am Landgericht in Graz der terroristischen Vereinigung und des Verbrechens der kriminellen Organisation für schuldig befunden.

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Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte mit einem Mädchen in Deutschland über einen Messerangriff an einem belebten Platz im Zentrum von Graz in einem Chat kommuniziert. Die Gesprächspartnerin wurde verhaftet, deutsche Behörden verständigten die österreichische Polizei. Die Staatsanwaltschaft nannte auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur keine Details zu der Verdächtigen in Deutschland.

„Ich wollte wahre Freunde, die mich akzeptieren“

Die 14-Jährige tauschte sich laut der Anklagebehörde mit einer zweiten Person über die Möglichkeit eines Selbstmordattentats aus. Als mögliche Ziele habe das Mädchen etwa eine Kirche, eine Polizeidienststelle oder einen Supermarkt genannt.

„Ich wollte wahre Freunde, die mich akzeptieren, wie ich bin, und das haben die Leute vom IS“, sagte das Mädchen vor Gericht. Sie habe einschlägige Bilder und Videos heruntergeladen, sei aber nicht Mitglied in einer IS-Gruppe. Sie habe den Messerangriff, aber keinen Bombenanschlag geplant, sie habe keine Bombe bauen wollen, sagte sie aus. „Ich wollte dazugehören“, erklärte sie zu einem Video, in dem sie Treue auf den Islamischen Staat schwor. Auch ein Katzenvideo mit einem IS-Schriftzug hatte das Mädchen geteilt. 

Zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung

Der Anwalt der Angeklagten argumentierte, dass sich die meisten Anschuldigungen auf die Zeit vor dem 14. Geburtstag seiner Mandantin im vergangenen Mai beziehe, als sie noch strafunmündig war.

Doch das Gericht verhängte eine Strafe ohne Bewährung. Die Angeklagte habe sich über ein Jahr hinweg radikalisiert und verfüge über „umfangreiches Wissen“, sagte die Richterin. Die Haft sei nötig, damit das Mädchen nicht wieder durch einen Chat oder ein Video beeinflusst werde, argumentierte die Juristin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.