Die Gebietskörperschaft Elsass geht gegen die vom Verwaltungsgericht Straßburg genehmigte Endlagerung von Giftmüll an der französisch-deutschen Grenze in Berufung. Angesichts des großen Risikos einer ernsthaften Verschmutzung des Grundwassers im Rheineinzugsgebiet sei der dauerhafte Verbleib des Giftmülls in der elsässischen Deponie Stocamine unverantwortlich, teilte die Gebietskörperschaft mit. Über den Einspruch muss nun das Oberverwaltungsgericht in Nancy entscheiden.