Anwältin bringt Verfassungsbeschwerde ins Spiel
Pochers Hamburger Anwältin Patricia Cronemeyer teilte auf Anfrage mit, sie halte die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde für inakzeptabel. Es wäre ihrer Ansicht nach zu erwarten gewesen, dass der BGH als höchste Instanz die „vorliegende Fehlentscheidung“ nach Recht- und Gesetzmäßigkeit hin überprüft und entsprechend korrigiert, wie Cronemeyer in einer schriftlichen Stellungnahme erklärte. „Ich werde nunmehr mit meinem Mandanten besprechen, ob er Verfassungsbeschwerde einlegt, um diese Entscheidung, die gravierend gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt, aufzuheben.“