Oberkatz Besonderheiten des Friedhofs beachten

Iris FRiedrich
Vertreter von Ortsteilrat und Gemeindekirchenrat sowie Pfarrerin Birgit Molin (rechts) und der Ortsteilbürgermeister besichtigten den Friedhof Oberkatz, bevor in Kaltennordheim eine neue Friedhofssatzung erlassen wird. Foto: privat

Die letzte Ruhestätte ist ein sensibles Thema. Und so sorgt für Gesprächsstoff, dass die Friedhofssatzung in der Stadt Kaltennordheim für alle Ortsteile vereinheitlicht werden soll. In Oberkatz begab man sich dazu vor Ort.

 
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Oberkatz - Die Vereinheitlichung der Friedhofsatzung geht in die heiße Phase. Am 22. April beschäftigt sich der Hauptausschuss damit, war jetzt zu hören, danach folgt die Einlaufkurve in den Stadtrat. Wenn dieser am 4. Mai tagt, könnte es schon zum Beschluss der neuen Friedhofssatzung kommen. Sie soll grundsätzliche Dinge für alle Ortsteile klären, aber auch lokale Besonderheiten und Wünsche weiter möglich machen.

Dazu sollten sich die Ortsteilräte, Gemeindekirchenräte und Pfarrer zuvor besprechen. Vergangenen Donnerstag haben sich nun die Ortsteilratsmitglieder von Oberkatz, der Gemeindekirchenrat und Pfarrerin Birgit Molin auf dem Friedhof getroffen, um die individuellen Dinge für Oberkatz zu besprechen. Dabei ging es etwa um die Maße für die einzelnen Grabmale, die Abstände zwischen den Gräbern und den Reihen.

Das Gremium sprach sich einhellig für 20 Jahre Liegedauer bei der Urnenreihengrabstätte und 25 Jahre bei der Reihengrabstätte (mit Erdbestattung) aus. „Sollte sich die Mehrheit des Stadtrates dem nicht anschließen können, wünscht Oberkatz eine Verlängerungsoption bis zu dieser Liegedauer“, sagt Ortsteilbürgermeister Frank Pichl. Wie zu hören war, waren im Vorfeld in einer größeren Runde in Kaltennordheim nämlich kürzere Liegedauern in der Diskussion.

In Oberkatz, so hielten es die Teilnehmer des jetzigen Treffens weiter fest, gibt es keinen Bedarf für Wahlgrabstätten - das sind Wunschliegeplätze für mehrere Gräber, etwa, wenn Ehepartner nebeneinander bestattet werden möchten. „Diese Bestattungsform möchten wir nicht anbieten“, heißt es aus Oberkatz. Auf der halbanonymen Urnengemeinschaftsgrabstätte mit einem Gedenkstein (im Foto im Hintergrund zu sehen) darf über der Urne kein weiterer Schmuck abgestellt werden, nur am gemeinschaftlichen Grabstein.

Eine Besonderheit des Oberkätzer Friedhofes ist zudem zu beachten: „Bei den Urnenreihengräbern wurde es über die Jahre zur Gewohnheit, dass zwischen den Gräbern eine Blechumrandung in den Boden gelegt wird, die mit Folie und Kies bedeckt wird, um Unkraut zu verhindern. Das soll auch in Zukunft erlaubt sein“, wünschte sich das Gremium. Allerdings hat man auch festgestellt, es seien so einige Stellen entstanden, die zur Stolperfalle wurden, weil das Blech zum Teil zentimeterhoch aus dem Kies herausragt. Dort müsse von den Hinterbliebenen mehr Kies aufgebracht werden, damit das Blech vollständig bedeckt ist. Grabmale und Einfassungen sollen überwiegend aus Stein bestehen, Schmuckelemente aus Metall, Glas, Keramik und Kunststoff sind erlaubt.

Künftig soll es bei den Urnenreihengräbern auch möglich sein, ein bereits bestehendes Urnengrab, bei dem die verbleibende Liegedauer von mindestens 15 Jahren nicht mehr gegeben ist, in ein neues Urnengrab umzubetten, um zwei Urnen in einem Grab zu haben und nur eine Grabstelle pflegen zu müssen.

Die von einigen Orten diskutierte, durch die Stadt organisierte Abfallentsorgung von Grabschmuck und Pflanzen ist in Oberkatz dagegen kein Thema: Die Abfälle wollen die Oberkätzer weiterhin mit nach Hause nehmen. „Wir brauchen keinen Container oder Ähnliches“, war man sich einig.

Zu den Öffnungszeiten hieß es, der Friedhof solle nur bei Tageslicht betreten werden, allerdings mochte man keine festen Zeiten festlegen. Der kirchliche Charakter des Ortes müsse erhalten bleiben. Die Stadt soll hier die ungestörte Ausübung des evangelischen und jedes anderen christlichen Ritus ermöglichen – anderes, was dem entgegensteht, jedoch unterbinden.

Ortsteilbürgermeister Frank Pichl sieht das Thema Friedhof durchaus als „ein schwieriges“. Doch mit der Satzung, die Gestaltungsdinge regelt, ist es noch nicht getan: Die Gebührenkalkulation folgt, gewiss mit ziemlichen Veränderungen. fr

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