Wird es nun eng für Alexander Escher? Oder ist an dem im Raum stehenden Vorwurf wirklich nichts dran, wie er sagt? Nach Lage der Dinge wird wohl vorm Sonneberger Amtsgericht geklärt, ob es wirklich stimmt, dass Escher in zwei Sonneberger Gaststätten NS-Parolen geplärrt hat. Die Staatsanwaltschaft Meiningen hat inzwischen Anklage wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erhoben. Wie das Amtsgericht auf Nachfrage der Redaktion mitteilte, ist Escher über diesen Umstand ins Bild gesetzt worden. Man prüfe derzeit die Zulassung zum Hauptverfahren. Ein Prozesstermin stehe entsprechend noch nicht fest, heißt es.
NS-Sprüche Hat er oder hat er nicht?
Andreas Beer 25.03.2025 - 17:39 Uhr