Versorgung privater Haushalte gesichert
Die Versorgung der privaten Haushalte ist also weiterhin gesichert. Allerdings müssen Endkunden mit weiteren Preissteigerungen rechnen: Viele Energieversorger, die nun kein russisches Gas mehr beziehen können, müssen an anderen Märkten zu aktuell sehr hohen Preisen Gas einkaufen, um ihre Kunden beliefern zu können. Diese Kosten werden sie in absehbarer Zukunft an die Kunden weitergeben.
Noch nicht in Kraft gesetzt ist der Paragraph 24 des Energiesicherungsgesetzes - laut Minister Habeck „ein sehr scharfes Schwert“. Dieser Paragraph ermöglicht es Energieunternehmen, die Preissteigerungen direkt und ohne Zeitverzögerung an ihre Kunden weiterzugeben – also nicht erst zu vertraglich festgesetzten Zeiten.
Hinter diesen Plänen steht das Ziel, den Kollaps der Energieversorger zu verhindern. Dass diese Maßnahme in Zukunft ergriffen wird, sei jedoch „nicht ausgeschlossen“, warnt das Wirtschaftsministerium.