Niedrige Pegel Wasser abpumpen: derzeit droht dafür Bußgeld

Die Pegel der Gewässer im gesamten Kreis haben momentan niedrige Pegelstände. Hier zu sehen ist die Ilm unterhalb von Langewiesen Foto: Landratsamt

Die Gewässerpegel sind zuletzt wieder drastisch gefallen, berichtet die Untere Wasserbehörde. Deshalb darf weiterhin kein Wasser aus Flüssen, Teichen und Co. entnommen werden – außer mit Gießkannen.

 
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Die Situation ist kritisch: Nachdem die Gewässerpegel im ersten Quartal dieses Jahres wohl kurzzeitig angestiegen sind, sind sie zuletzt wieder gefallen, teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit. Momentan liege die Wasserführung an allen Pegeln im Kreis unterhalb des sogenannten langjährigen mittleren Niedrigwasserabflusses für den Monat Juni, der durchschnittliche Werte für bestimmte Zeiträume beschreibt. „Die gegenwärtige Niedrigwassersituation ist auch aufgrund der vorhandenen flächendeckenden, trockenen bis sehr trockenen Böden als drastisch einzustufen. Eine Verbesserung des Abflussgeschehens durch ergiebige Niederschläge ist nicht abzusehen“, schätzt man bei der unteren Wasserbehörde ein.

Verfügung gilt weiter

Bereits im Juli 2018 hatte die zuständige Behörde des Landratsamtes wegen der damals ebenfalls niedrigen Abflüsse beziehungsweise Wasserstände der Oberflächengewässer per Allgemeinverfügung verboten, dass Wasser entnommen werden darf. Jenen, die bis dato Wasser abpumpen durften, wurde ebenfalls die Erlaubnis entzogen. Auch Schläuche zu verwenden, ist verboten. Einzig mit „Handgefäßen“, also Gießkannen, kleinen Eimern oder ähnlichem, darf noch Wasser abgeschöpft werden.

Dieses Verbot gelte weiterhin, heißt es jetzt aus dem Amt. Die derzeitigen Abflüsse an den Pegeln entsprächen momentan nur in etwa dem ökologisch notwendigen Mindestabfluss. Diesen zu erreichen sei wichtig, um die „Funktions- und Leistungsfähigkeit der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten“, erklärt man beim Landratsamt. Alle Erlaubnisse für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern seien mit der Nebenbestimmung versehen worden, dass die Entnahme unterhalb eines bestimmten Mindestabflusses nicht mehr gestattet sei. So gilt es momentan. Sobald sich dies änder, werde die untere Wasserbehörde darüber informieren.

Die Behörde weist in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass jeder, der mit Pumpen oder Schläuchen Wasser entnehmen will, zwingend eine Erlaubnis dafür braucht. Wer diese nicht vorweisen kann, dem droht ein Bußgeld. Ebenso all jenen, die sich nicht an die neuen, alten Regeln der Allgemeinverfügung halten.

Wer Rückfragen hat, kann die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde unter der Nummer (03628) 738680 oder (03628) 738685 kontaktieren.

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