„Klar“, sagt die Staatsanwältin, „kann man in Strapsen rumlaufen“. Strafbar ist das nicht. Ob es in einer Backstube angemessen ist? Nicht das Thema des Prozesses am Landgericht Meiningen. Aber wer in jener Backstube wie herumgelaufen ist, wird doch immer wieder erörtert – in Bäckerhose, in roten Dessous, ganz und gar nackt? Der Begriff von „Hosen auf halbmast“ fällt mehrfach, eine Zeugin berichtet davon, dass sie „den halben Hintern von Herrn X.“ habe „leider auch oft sehen“ müssen.
Urteil nach Vorfall in Bäckerei "Hosen auf halbmast": Haftstrafe für Vergewaltiger
red 17.07.2023 - 18:32 Uhr , aktualisiert am 18.07.2023 - 10:32 Uhr