Wer setzt das KI-Gesetz durch?
Sowohl die EU als auch die Mitgliedsstaaten sind für die Durchsetzung der Regeln zuständig. Bei Verstößen drohen den Unternehmen Strafen in Millionenhöhe. Nationale Behörden sind verantwortlich, wenn es um die allgemeine Marktaufsicht geht. Daneben gibt es in der Kommission ein europäisches KI-Büro (AI Office) mit Experten aus allen EU-Staaten. Das Büro soll Europa als führend bei der ethischen und nachhaltigen Entwicklung von KI-Technologien positionieren.
Wie ist der Zeitplan?
Am 1. August tritt das KI-Gesetz in Kraft. Die Verbote gelten ab dem 2. Februar 2025. Der Großteil aller anderen Bestimmungen greift ab dem 2. August 2026. Im „AI Pact“ haben rund 700 Unternehmen erklärt, Vorschriften schon früher anzuwenden.
Wie bewerten Expertinnen und Experten das KI-Gesetz?
Grundsätzlich begrüßen viele das Gesetz. KI schaffe neue Möglichkeiten und damit auch neue ethische Fragen. Gerade in einer solchen Situation sei es gesellschaftlich wichtig, den Anspruch zu erheben, die technologische Entwicklung bewusst und aktiv zu steuern, sagt Claudia Paganini, Professorin für Medienethik an der Hochschule für Philosophie in München, dem Evangelischen Pressedienst (epd).
„Dabei muss die zentrale Frage lauten: Was gewinnen wir und was verlieren wir durch KI? Wo können wir die Qualität des Zusammenlebens steigern und wovon geht Gefahr aus?“ Genau diese Thematik werde vom KI-Gesetz der EU adressiert.
„Auch wenn davon auszugehen ist, dass sich angesichts der Geschwindigkeit des Fortschritts die Notwendigkeit ergeben wird, Anpassungen vorzunehmen, ist es dennoch wichtig, eine rechtliche Grundlage zu schaffen“, betont Paganini. Besonders positiv bewertet sie den hohen Stellenwert der Transparenz und dass eine Art Beschwerdesystem geschaffen wird.
Wo sind Schwachstellen?
Kritiker befürchten Schlupflöcher für eine biometrische Massenüberwachung. Das KI-Gesetz verbietet die Massenüberwachung im öffentlichen Raum zwar, schafft aber gleichzeitig Ausnahmen. Paganini hält das für problematisch. „weil sich in der Vergangenheit oft genug gezeigt hat, dass derartige Ausnahmeregelungen sehr schnell (missbräuchlich) gegen politisch Andersdenkende angewendet werden können“.
Kritik äußert auch Cornelia Ernst, die bis Juni als Linken-Abgeordnete im EU-Parlament saß und die Verhandlungen um das Gesetz eng verfolgt hat. Sie rügt, dass das vom Parlament beschlossene Verbot von Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum durch eine lange Liste von Ausnahmen praktisch gekippt worden sei. Eine weitere Riesenlücke in der Verordnung sei, dass es keine Verbote für den Einsatz von KI-Systemen im Migrations- und Grenzkontext gebe. „Damit werden Menschen auf der Flucht zu Versuchskaninchen und die EU-Außengrenzen zum Testlabor gemacht. Das ist inakzeptabel“, sagte Ernst.