Dadurch ist bekannt, dass dieser Wolf eigentlich ein Musterexemplar ist, wie ihn sich die Fachleute wünschen - denn er sucht sich seine Beute im Wald und nicht auf den umzäunten Weiden. "Es ist völlig absurd. Die Behauptung, dass von einem Wolf, der nie ein Nutztier gerissen hat, die Gefahr eines ernsten wirtschaftlichen Schadens ausgeht, ist an den Haaren herbeigezogen", schimpft die stellvertretende BN-Vorsitzende Beate Rutkowski über die Jagdverfügung.
Das Oberallgäu ist kein Einzelfall. Auch das Landratsamt Ostallgäu hat 27.000 Hektar Fläche entlang der Alpenkette zur Wolfsbejagung ausgewiesen. Es handele sich um Gebiete, in denen Landwirte aufgrund des Geländes ihre Tiere nicht zuverlässig schützen könnten, sagt Benjamin Schäling von der Kreisbehörde in Marktoberdorf.
Wolfsjagd außer im Allgäu auch in Oberbayern
"Die Wolfsbejagung ist zulässig, um ernste Schäden für die traditionelle Alpwirtschaft abzuwenden", sagt er. Auch hier soll höchstens ein Tier erschossen werden. "Wird ein Wolf erlegt, ruht die Jagd umgehend wieder." Zudem seien an anderer Stelle des Kreises noch einmal 35.000 Hektar zur Jagd ausgewiesen worden, hier seien immer wieder Nutztiere gerissen worden.
An den oberbayerischen Alpen hat das Landratsamt Berchtesgadener Land verfügt, dass ebenfalls ein Wolf getötet werden darf. Auch hier wird dies laut einer Behördensprecherin damit begründet, dass es sich um "nicht zäunbare" Almgebiete handele. Der BN sieht dies auch hier als nicht ausreichende Begründung an. "Schwer zu schützende Almflächen dürfen nicht automatisch zu Wolfs-Abschussflächen werden", sagt Rita Poser von der BN-Kreisgruppe.
Ob nun tatsächlich bis Ende Oktober in den Jagdgebieten ein oder sogar mehrere Wölfe erlegt werden, bleibt abzuwarten. Der BN glaubt jedenfalls, dass die alten Schauerbilder vom Wolf aus den Märchen immer noch in den Köpfen umherspuken: "Rotkäppchenphantasien beim Wolf sind einfach nicht mehr zeitgemäß", meint der Umweltverband.