Neu ist zudem, dass Messenger wie WhatsApp und der iMessenger dazu verpflichtet werden, sich für die Kommunikation mit kleineren Diensten zu öffnen. Dies heißt jedoch nicht automatisch, dass Signal- oder Threema-Nutzer Nachrichten oder Fotos an Freunde bei WhatsApp schicken können. Denn den kleineren Firmen bleibt die Entscheidung, ob sie sich öffnen wollen, selbst überlassen. Wahrscheinlicher ist, dass neue Anbieter auf den Markt kommen, die ihren Dienst mit Whatsapp verknüpfen. Für Gruppenchats wird die Funktion nicht sofort zur Verfügung stehen, sondern erst im Laufe der kommenden Jahre.
Diese Unternehmen dürfte es treffen: Die großen US-Firmen und andere
Andreas Schwab (CDU), der den DMA für das Parlament verhandelt hat, geht zunächst von 10 bis 15 Tech-Unternehmen aus, die unter den DMA fallen - darunter die US-Riesen Alphabet, Apple, Facebook und Amazon. Konkret sieht der Kompromiss der Unterhändler von EU-Staaten und Europaparlament vor, dass Digitalunternehmen betroffen sind, die entweder einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssten sie mindestens einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern und 10 000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.
Zu zentralen Plattformdiensten sollen etwa gehören: Suchmaschinen wie Google, Vermittlungsdienste wie Amazon Marketplace, Soziale Medien wie Facebook, Video-Plattformen wie Youtube, Messengerdienste wie WhatsApp oder der Facebook-Messenger, Betriebssysteme wie das iOS von Apples iPhones sowie Android und Cloud-Dienste wie Amazon AWS. Bei den Verhandlungen am Donnerstag einigten sich das Parlament und die EU-Staaten zudem darauf, dass auch Web-Browser und Sprachassistenten wie Amazons Alexa dazu gehören. Die DMA-Regeln beziehen sich auf den jeweiligen Plattformdienst - nicht auf das ganze Unternehmen.
Diese Strafen drohen den Tech-Riesen: Im Ernstfall sogar Aufspaltung
Bei Verstößen drohen heftige Sanktionen, zunächst von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei wiederholten Verstößen könnten es bis zu 20 Prozent sein. In Ausnahmefällen, bei „systematischer Verletzung“, könnte die EU-Kommission unter anderem auch Fusionen für einen bestimmten Zeitraum verbieten oder strukturelle Maßnahmen wie eine Zerschlagung anwenden.
Wie es jetzt weiter geht: Formelle Bestätigung und Übergangsfristen
Der Rat der EU-Staaten und das Europaparlament müssen die Einigung der Unterhändler vom Donnerstagabend noch einmal bestätigen, dies gilt jedoch als Formalie. Schon im Oktober könnte der DMA dann in Kraft treten, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Freitag. Dann müssen jedoch noch die Gatekeeper designiert werden und es gilt eine mehrmonatige Übergangsfrist.
So fallen die Reaktionen aus: Chance für Startups, groß zu werden
Die Tech-Firmen haben mit massiver Lobbyarbeit versucht, den DMA in ihrem Interesse zu verwässern. Der iPhone-Konzern Apple reagierte auf den Deal nun besorgt darüber, dass einige DMA-Vorschriften unnötige Datenschutz- und Sicherheitslücken für die Nutzer schaffen würden. „Andere Regelungen des DMA werden es uns unmöglich machen, Gebühren für geistiges Eigentum zu erheben, in das wir sehr viel investieren.“
Christian Miele, Vorsitzender des Startup-Verbands, sprach dagegen von einem „entscheidenden Schritt für mehr Chancengerechtigkeit im Zeitalter der Plattform-Ökonomie“. Kleine Startups bekämen mehr Chancen, selbst groß zu werden.
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßten vor allem, „dass mächtige Suchmaschinen und soziale Netzwerke verpflichtet werden, faire, angemessene und nicht-diskriminierende Zugangsbedingungen für gewerbliche Nutzer“ anzuwenden. Dies sei „ein womöglich historischer Schritt zum Schutz der freien Presse im digitalen Zeitalter“.