Berlin - Die Zeit für die Abgabe der Steuererklärung läuft und auch bei Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen drängt die Zeit. Welche Fristen und Neuerungen sonst noch im September wichtig sind – ein Überblick.
In drei Bundesländern werden neue Landtage gewählt und die Sommerpause im Bundestag endet. Neben politischen Neuerungen könnte an einigen Stellen auch mehr Geld für Verbraucher drin sein.
Berlin - Die Zeit für die Abgabe der Steuererklärung läuft und auch bei Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen drängt die Zeit. Welche Fristen und Neuerungen sonst noch im September wichtig sind – ein Überblick.
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Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 verpflichtet ist und nicht von einem Steuerberater betreut wird, muss dies bis zum 2. September tun.
Das Abgeben einer Organspenderklärung wird einfacher: Bis 30. September soll es möglich werden, dass Versicherte Erklärungen für oder gegen eine Organspende über Krankenkassen-Apps abgeben. Bereits seit März können Freiwillige Erklärungen zu ihrer Spendenbereitschaft von Organen und Gewebe über die Online-Funktion des Personalausweises im zentralen Online-Register eintragen.
In Deutschland werden am 1. September die Landtage in Sachsen und Thüringen neu gewählt. Am 22. September wird in Brandenburg gewählt.
Wer in den Sommermonaten mit dem Zug ins Ausland reisen wollte, brauchte ausnahmsweise auf fast allen Fernzug-Verbindungen eine Reservierung – das ist nun vorbei. Die temporäre Pflicht, einen festen Sitzplatz zu buchen, endet zum 1. September. Die Bahn hatte die Vorgabe aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage wegen der Fußball-Europameisterschaft im Juni eingeführt. Nur die Reservierungspflicht zwischen München und Zürich gilt noch bis einschließlich 5. Oktober.
Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen können die Schlussabrechnungen dafür noch bis Ende September einreichen. Diese sind notwendig, um die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, abzugleichen. Das könnte zu Nach- oder Rückzahlungen führen.
Fluggäste dürfen ab dem 1. September Flüssigkeiten wieder nur in Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen und müssen diese in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Volumen von maximal einem Liter verpacken. Diese Flüssigkeitsregel war an einigen deutschen Kontrollspuren ausgesetzt worden, wenn das Gepäck mit neuartigen Gepäckscannern mit der aus der Medizin bekannten Computer-Tomographie-Technik (CT) überprüft werden konnte. Nun hat die EU aber Zweifel an der Zuverlässigkeit der CT-Scanner. Deshalb sind größere Flaschen wieder verboten.
Planmäßig ab Ende September kann die erste Antragstellergruppe der KfW-Heizungsförderung die Rechnungen und Belege von Vorhaben einreichen, für die sie einen Zuschuss beantragt haben. Das funktioniert digital. Zu den Ersten, die den Antrag im Februar stellen durften, gehören Eigentümer und Eigentümerinnen von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Geld ausgezahlt, laut einer Sprecherin der staatlichen Förderbank KfW voraussichtlich erstmals Ende Oktober.
Deutsche Urlauber und Speditionen müssen auf dem Weg Richtung Norditalien einen Umweg einplanen. Der Mont-Blanc-Autobahntunnel zwischen Frankreich und Norditalien wird vom 2. September an wegen Bauarbeiten 15 Wochen lang gesperrt. Der Verkehr muss während der Arbeiten Ausweichrouten nutzen.
Nach Ende der Sommerpause kommt der Bundestag am 9. September wieder zusammen. Die traditionelle Haushaltswoche steht an – ein Thema, das zuletzt für viel Streit sorgte.