Thüringer Schüler werden ab dem nächsten Schuljahr aller Voraussicht nach ab der dritten Klasse wieder klassische Kopfnoten bekommen – und das grundsätzlich nach einem vierstufigen Bewertungssystem. Nach Angaben des Landes-Bildungsministeriums soll ihre Leistung für die Bereiche Verhalten und Mitarbeit dann entweder mit „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“ oder „nicht befriedigend“ bewertet werden. Das Bildungsministerium habe dazu nun ein Kriterienmodell entwickelt, anhand dessen die Lehrer sich orientieren sollten, damit diese Kopfnoten auch einigermaßen vergleichbar seien, heißt es aus dem Ministerium, das von dem CDU-Politiker Christian Tischner geführt wird. Für Thüringer Gemeinschaftsschulen soll es allerdings unter bestimmten Umständen auch bei der Vergabe von Kopfnoten möglich sein, Ausnahmen zu machen – so, wie bestimmte Gemeinschaftsschulen auch von der grundsätzlichen Pflicht zu Versetzungsentscheidungen am Ende der sechsten Klasse Ausnahmen machen können sollen, die mit der neuen Schulordnung kommen soll.