Neue Satzung Auch AfD-Mitglieder können zur Feuerwehr

Erik Hande

Meiningen hat die Feuerwehrsatzung neu beschlossen. Dabei kam die Frage auf, ob ein AfD-Mitglied in die Einsatzabteilung aufgenommen werden kann? Auch das Ehrenamt der Frauenbeauftragten im Feuerwehrausschuss wurde hinterfragt.

 
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Meiningens Stadtbrandmeister Michael Friedrich informierte in der Ratssitzung. Foto: MT/Diana Werner-Uhlworm